Manipulierte Pressefotos: Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnung manipulierter Pressefotos wird schon seit vielen Jahren gefordert – vor allem die Fotografenvereinigung Freelens hat sich darum bemüht, Redaktionen dazu zu bewegen, manipulierte Pressefotos mit einem [M] zu kennzeichnen. Einige Zeitungen folgen diesem Aufruf, andere nicht – eine gesetzliche Pflicht gibt es noch immer nicht. Dabei können inhaltliche Änderungen an Fotos (z.B. das Weg- oder Hineinretouchieren von Gegenständen und Personen) deren Aussage komplett ins Gegenteil verdrehen und somit leicht zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt werden – siehe auch mein Beitrag Wie die Bilder lügen lernten…

Das Beispiel oben, ein Reuters-Foto dreier SPD-Politiker, wird gerne auf der Onlinepräsenz des Stern eingesetzt – und ist mir wiederholt aufgefallen. Bitte schauen Sie mal genau hin: Die Herren Steinbrück, Gabriel und Steinmeier sitzen hinter einer hochglänzenden Holzfurnier-Vertäfelung, die offenbar senkrecht steht (zu erkennen am darauf geklebten Namensschild). Wie können sich also die Köpfe der SPD-Führung vorne spiegeln?? Physikalisch meiner Meinung nach vollkommen unmöglich – für die Bildwirkung dennoch ohne Frage zuträglich, wäre das Fotos mit blankem Furnier im Vordergrund sonst doch nur halb so spannend.

Ich habe mir erlaubt, eine Umfrage zu diesem Thema zu starten und möchte, liebe Leser, Ihre Meinung hören: Sollten manipulierte Pressefotos per Gesetz gekennzeichnet werden, um die Glaubwürdigkeit der Medien zu erhalten und dem Betrachter klarzumachen, wie stark er dem Foto glauben kann? Oder haben Sie mit dem Wahrheitsanspruch eines Reportagefotos schon abgeschlossen? Ich bin sehr gespannt!

Kategorien Fotografie, Kultur, Politik

2 Kommentare zu „Manipulierte Pressefotos: Kennzeichnungspflicht?

  1. Das ist mir beim ersten Hinsehen gar nicht aufgefallen.

Kommentare sind geschlossen.

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